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Vermittlungsablauf nach BSiN-Richtlinien
Vermittlungsablauf nach BSiN-Richtlinien
Vorwort
Einem in Not geratenen Berner ein Zuhause geben, ist wohl gar nicht so einfach?
Im Laufe der Zeit hat BSiN einen Vermittlungsablauf geschaffen, der sich für Mensch und Tier bewährt hat. Wir legen ganz besonderen Wert auf die richtige Vermittlung unserer Schützlinge. Wir möchten unsere Schützlinge keinesfalls "los werden", sondern sie in ein fröhliches und vor allen Dingen: stress-, schmerz- und angstfreies Hundeleben vermitteln.
Wir bitten darum auch ein Hundeleben lang regelmäßig über unseren Schützling informiert zu werden und fragen auch regelmäßig nach.
Die BSiN-Schützlinge werden grundsätzlich nur kastriert vermittelt bzw. müssen in ihren neuen Familien in einem vorgeschriebenen Zeitraum kastriert werden.
Wir vermitteln Ihnen einen BSiN-Hund mit einem EU-Heimtierausweis und dem BSiN-Tierschutzvertrag. Eventuell vorliegende "Abstammungspapiere" von Zuchtverbänden oder ähnlichen Vereinigungen werden nicht weitergegeben.
Da für unsere Hunde immer mehrere Bewerbungen eingehen, kann es passieren, dass der Hund, auf den Sie Sich beworben haben, schon "am Köfferchen packen" ist.
In einigen Fällen lehnen wir Bewerber auch generell ab, wenn die Lebensumstände oder das Umfeld nicht zu einem Berner Sennenhund aus dem Tierschutz passen. Wir bitten Sie solch eine Entscheidung zu respektieren, wir denken dabei nur an das Wohlergehen unserer Hunde und aber auch an das Wohlergehen von Menschen.
Vermittlungsablauf
1. Sie, als Interessent eines unserer Schützlinge bewerben sich bitte nur schriftlich per BSiN-Bewerbungsformular bei BSiN. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich einen PC. Bewerbungen per Tablet oder Smartphone werden von unserem System als Spam zurück gewiesen. Unsere Hunde werden auf der Homepage erst dann als vermittelt geführt, wenn uns der unterschriebene Tierschutzvertrag vorliegt.
2. Nach dem Eingang des Formulars wird sich innerhalb von 3 Tagen ein ehrenamtlicher Mitarbeiter bei Ihnen telefonisch melden. Dann werden Sie die Gelegenheit haben, Ihre Fragen zu stellen und wir unsererseits werden auch ein paar Fragen haben.
3. Wenn beiderseits nach diesem ersten Telefonkontakt ein Vorbesuch gewünscht wird, werden wir dies organisieren. Das heißt, ein Helfer wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und einen Besuchstermin vereinbaren. Dort wird wiederum viel gefragt und erklärt.
4. Nach diesem "Hausbesuch" wird die Entscheidung getroffen, ob ein Berner Sennenhund aus dem Tierschutz in Ihre Familie passt oder eventuell auch nicht.
Danach kann es unter Umständen sehr schnell gehen, daß Sie einen BSiN Hund bekommen, aber es kann auch sein, daß wir ein wenig warten müssen, bis "Ihr" Hund bei uns gemeldet wird. Hier bitten wir um Geduld, denn wir wollen die bestmögliche Kombination zwischen Hund und zukünftigem Halter zusammen bringen.
Bei positiver Aussicht auf einen individuellen BSiN-Hund informieren wir Sie telefonisch und ermöglichen den Kontakt von Bewerber zur Pflegestelle - dann gern auch mit der Vereinbarung eines Kennenlern-Besuchs.
Wird der Hund dann vermittelt, ist die Tierschutzgebühr von 450 Euro direkt bei Abholung des BSiN-Hundes in bar fällig und es wird der BSiN-Tierschutzvertrag geschlossen. Des Weiteren muss der Übernehmer ab diesen Moment eine Haftpflichtversicherung für seinen neuen Hund abschließen/abgeschlossen haben.
Wir haben eine sehr intensive Betreuung der Familien auch nach der Vermittlung. In den ersten Tagen telefoniert man häufiger und dann werden die Abstände länger. Wir bitten Sie schon hier an dieser Stelle, "ständig" Kontakt zu uns zu halten, wir sind ein Hundelebenlang an unseren BSiN-Schätzen interessiert.
Ihr Team von
Berner Sennenhunde in Not e.V.
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